Bildungsrat

Der Bildungsrat besteht aus neun Mitgliedern: dem Direktor der Einrichtung, vier Vertretern des Lehrerkollegiums, zwei Vertretern der Schülervertretung und zwei Vertretern der Elternvertretung, die von den jeweiligen Gremien mindestens alle zwei Jahre im Oktober des laufenden Schuljahres ernannt werden. Dem Bildungsrat können bis zu vier Vertreter der lokalen Behörden, der Wirtschaft, von Verbänden oder kulturellen Einrichtungen, die Beziehungen zur Schule unterhalten, angehören; sie nehmen an den Sitzungen des Bildungsrats mit beratender Stimme teil. Der Bildungsrat wird mindestens einmal pro Quartal vom Direktor einberufen.

Der Bildungsrat hat folgende Aufgaben:

  • Anpassung der Schulordnung

  • Er erteilt seine Zustimmung zu autonomen Maßnahmen im Bildungsbereich und im Bereich der Verwaltungsorganisation und unterbreitet entsprechende Vorschläge.

  • Verabschiedung des Gründungsprojekts

  • Bekanntgabe des Haushaltsentwurfs der Einrichtung und Einigung über die Verteilung der der Einrichtung zugewiesenen Mittel

  • Zustimmung zur Organisation der Wochenpläne

  • Die internen und externen Evaluierungsberichte der Schule bekannt zu geben

  • Organisation von Treffen und gemeinsamen Veranstaltungen der Schulpartner

  • Förderung und Organisation kultureller Aktivitäten

  • Unterbreitung von Vorschlägen zu allen Fragen des Schullebens und der Organisation der Einrichtung

Bei Uneinigkeit des Direktors mit einer Entscheidung des Bildungsrats haben der Direktor und die anderen Mitglieder des Bildungsrats einen Monat Zeit, um die Streitigkeit innerhalb der Einrichtung beizulegen. Bleibt die Streitigkeit über diesen Zeitraum hinaus bestehen, entscheidet der Minister.

Die Arbeitsweise des Bildungsrats wird durch großherzogliche Verordnung festgelegt.