Abwesenheiten
Bei einer Abwesenheit von einem bis drei Tagen informieren die Eltern den Klassenlehrer und den Team teacher am selben Morgen vor Unterrichtsbeginn.
Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen legt der Schüler dem Klassenlehrer ein ärztliches Attest vor. Bei längerer Abwesenheit (mehr als eine Woche) setzen sich die Eltern mit den Klassenlehrern in Verbindung, um das Nachholen des Stoffes zu besprechen.
Anträge auf Genehmigung einer außergewöhnlichen Abwesenheit
Außer in ordnungsgemäß bescheinigten Krankheitsfällen kann ein Schüler nur mit vorheriger Genehmigung vom Unterricht befreit werden. Außer in Fällen höherer Gewalt muss diese Genehmigung mindestens sieben Tage im Voraus von den Eltern beantragt werden.
Bei einer Abwesenheit von höchstens einem Tag ist der Antrag an den Klassenlehrer zu richten, bei einer Abwesenheit von mehr als einem Tag an den Direktor (secretariat@eide.lu).
