Abwesenheiten

Eltern/Erziehungsberechtigte müssen die Tutoren und das Schülersekretariat ab dem ersten Tag der Abwesenheit informieren. Eine schriftliche Mitteilung in Papierform oder elektronischer Form ist den Tutoren innerhalb von drei Tagen nach der Abwesenheit zu übermitteln. Die einzigen berechtigten Gründe für eine Abwesenheit sind Krankheit des Schülers, Tod eines nahen Verwandten oder höhere Gewalt. Die Schule kann eine Begründung für die oben genannten Fälle verlangen.

Bei einer Abwesenheit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen ist spätestens am vierten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest vorzulegen.

Bei längerer Abwesenheit (mehr als eine Woche) setzen sich die Eltern mit den Tutoren in Verbindung, um das Nachholen des Stoffes zu besprechen.



Anträge auf Beurlaubung

Außer im Falle einer nachgewiesenen Krankheit kann ein Schüler nur mit vorheriger Genehmigung vom Unterricht befreit werden. Außer in Fällen höherer Gewalt muss diese Genehmigung mindestens drei Tage im Voraus von den Eltern beantragt werden.

Bei einer Abwesenheit von höchstens einem Tag ist die Anfrage an den Klassenlehrer zu richten.

Bei einer Abwesenheit von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Tagen oder wenn die Gesamtzahl der Abwesenheiten im selben Schuljahr weniger als 15 Tage beträgt, muss der Antrag über das Schülersekretariat (secretariat@eide.lu) an den Direktor gerichtet werden.

Bei Abwesenheiten von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Tagen oder wenn die Gesamtzahl der Abwesenheiten im selben Schuljahr 15 Tage überschreitet, muss der Antrag an das Ministerium gerichtet werden.

Vor einer Entscheidung können Belege angefordert werden.