Konferenzausschuss

Es wurde ein Konferenzausschuss eingerichtet, der sich aus allen Angestellten und Beamten der Schule zusammensetzt. Seine Aufgaben sind wie folgt:

  • Vertretung des Personals gegenüber dem Direktor, dem Minister und dem Schüler- und Elternbeirat

  • Unterbreitung von Vorschlägen an den Direktor zu allen Fragen des Unterrichts und der Erziehung an der Schule

  • Unterbreitung von Vorschlägen zur Fortbildung des Personals

  • Erteilung allgemeiner Empfehlungen zur Verteilung der Unterrichts-, Aufsichts- und Betreuungsaufgaben

  • Erstellung von Positionspapieren für seine Vertreter im Bildungsrat

  • Organisation kultureller und sozialer Aktivitäten

Der Direktor trifft sich mit dem Konferenzausschuss, wenn dieser darum bittet. Er unterrichtet ihn über alle Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, sowie über die Fortbildung des Personals.

Der Konferenzausschuss wird von den Lehrkräften gewählt. Er entsendet vier Vertreter in den Bildungsrat. Der Konferenzausschuss jeder Schule hat eine eigene interne Regelung.