Schülerausschuss

An jedem Gymnasium wird ein Schülerausschuss eingerichtet. Er hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Schüler gegenüber der Schulleitung und in den Ausschüssen, die von Lehrern und Eltern gebildet werden

  • die Schüler über ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Schulgemeinschaft, insbesondere durch Klassenvertreter, informieren

  • Vorbereitung der Standpunkte, die ihre Vertreter im Bildungsrat vertreten

  • Organisation kultureller, sozialer und sportlicher Aktivitäten

  • Unterbreitung von Vorschlägen zum Schulleben und zur Schülerarbeit

Der Direktor trifft sich mit dem Schülerausschuss, wenn dieser darum bittet.

Der Schülerausschuss entsendet zwei Schülervertreter in die nationale Schülerkonferenz und den Bildungsrat.

Die Wahlverfahren, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Schülerausschusses werden durch großherzogliche Verordnung geregelt.